Voraussetzungen für die Untervermietung
Ob und inwieweit Sie ihre Mieträume oder Teile ihres Büros untervermieten können, hängt in erster Linie davon ab, was Sie selbst mit ihrem Vermieter hierzu vereinbart haben, ob Ihnen Untervermietung gestattet ist und wenn ja, worauf Sie im Einzelnen hierbei zu achten haben.
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Rechtsberatung leisten! Bei rechtlichen Fragen zu Ihrem Mietvertrag wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.
Sie benötigen also das Einverständnis Ihres Vermieters. Das erlangen Sie häufig dann, wenn der Untermieter einer gleichen Tätigkeit nachgeht wie Sie, also die Mieträume in gleicher Weise genutzt werden sollen.
Zusätzliche Erlöse mit leerstehenden Arbeitsplätzen und Büroräumen erzielen
Wenn mit der Untervermietung Mehreinnahmen auch für Ihren Vermieter einhergehen, dürfte auch das Inaussichtstellen dieser Mehreinnahmen Ihren Vermieter dazu bewegen, Ihnen eine Untervermietung zu gestatten.
Workaround erhält ständig Anfragen von Unternehmen, die daran interessiert sind, leerstehende Büroflächen zu mieten. Das kann im Ergebnis dazu führen, dass Ihr Vermieter Ihnen entweder die Untervermietung an von Workaround ermittelte Mietinteressenten gestattet oder Sie wahlweise aus dem Mietvertrag entlässt, wenn statt Ihrer der Mietinteressent in den Vertrag eintritt. Ihrem Vermieter ist hierbei neben der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Nutzungsart die Bonität des Interessenten wichtig. Workaround kann die Chance darauf, untervermieten zu dürfen, dadurch deutlich erhöhen, indem wir geeignete Mieter finden, die sowohl für Sie als auch für Ihren eigenen Vermieter akzeptabel ist.