Vermieterbedingungen
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Definitionen
- Benutzer von Workaround sind Vermieter, Mieter und Mieter via Unternehmen.
- Vermieter sind Privatpersonen, Unternehmen oder andere Organisationen, die Arbeitsplätze, Büroräume oder Büroflächen über Workaround vermieten.
- Mieter sind Privatpersonen, Unternehmen oder sonstige Organisationen, die via Workaround einen oder mehrere Arbeitsplätze, Büroräume oder Büroflächen mieten.
- Mieter via Unternehmen sind befugte Unterzeichner einer Firma oder Beauftragte, die durch Vereinbarung befugt sind, Verträge im Namen des Unternehmens abzuschließen.
- Mietzeit ist die Zeit, für die Mieter und Vermieter einen Mietvertrag abschließen.
Einleitung
Besondere Vermieterbedingungen sind die Bedingungen, die die Nutzung von workaround.io (im Weiteren Workaround) für Vermieter regeln. Durch die Nutzung des Webdienstes workaround.io akzeptieren Sie diese Bedingungen und Regeln und erkennen diese an. Wenn Sie den Bedingungen und Regeln dieser Vereinbarung nicht zustimmen, bitten wir Sie, die Nutzung dieses Dienstes einzustellen.
Workaround kann jederzeit seine Vermieterbedingungen ändern. Als aktiver Vermieter sind Sie verpflichtet, bei der Veröffentlichung von Inseraten die geltenden Vermieterbedingungen zu beachten. Sie sind dafür verantwortlich und dazu verpflichtet, sich jederzeit über den Inhalt der allgemeinen Nutzungsbedingungen zu informieren.
Workaround ist bestrebt, denjenigen, die ein neues Büro suchen, einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten – es soll einfach sein und reibungslos funktionieren, gute Büros bei zuverlässigen Vermietern zu finden. Daher stellt Workaround eine Reihe von Anforderungen an Sie als Vermieter gemäß der folgenden Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass Vermieter sich auch auf die Person bezieht, die Büros auf Workaround inseriert, und eine Vermittlung zu einer Übertragung eines Mietvertrags führt.
Anzeigenschaltung
- Der Vermieter verpflichtet sich, Mietern, die den Vermieter via Workaround kontaktiert haben, anzubieten die Vermietung zu jenem Preis vorzunehmen, der in der Anzeige auf der Plattform ausgewiesen ist.
- Der Vermieter darf keine irreführenden Preisangaben verwenden oder ein Angebot mit einem Preis unterbreiten, zu dem der Vermieter das Objekt nicht vermieten möchte.
- Der Vermieter gewährleistet, dass die betreffenden Räumlichkeiten den Spezifikationen und dem Standard entsprechen, die in den Bildern und Texten der Anzeige angegeben und ansonsten von diesen Räumlichkeiten zu erwarten sind.
- Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Informationen zu Preisen, Inhalten und Verfügbarkeiten auf Grundlage des aktuellen Angebots auf dem neusten Stand und relevant sind.
- Eine veröffentlichte Anzeige wird garantiert mindestens einen Kalendermonat lang auf der Website von Workaround veröffentlicht. Workaround behält sich vor, die Anzeige zu entfernen, wenn nach dieser Zeit keine Rückmeldung vom Vermieter eingeht.
- Der Vermieter darf auf der Plattfrom von Workaround das gleiche Bürolösung oder den gleichen Arbeitsplatz nicht in mehreren Anzeigen zur Miete einstellen.
- Der Vermieter stellt sicher, dass vermietete Bürolösungen nicht mehr über die Plattform von Workaround verfügbar sind.
- Der Vermieter verpflichtet sich, Workaround unverzüglich über Änderungen bzgl. Formulierung, Preis, Inhalt und Verfügbarkeit des beworbenen Objekts zu informieren.
Verbreitung der Anzeige
Workaround hat das Recht, die Anzeige des Vermieters oder Teile der Anzeige des Vermieters in Marketingkanälen von Dritten zu verbreiten, um die Verbreitung der Anzeige zu maximieren oder Workaround zu vermarkten. Dieses Recht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Vermieter und Workaround. Beispiele für Marketing durch Dritte sind unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Verbreitung über die Konten von Workaround auf Facebook, Instagram und LinkedIn.
Die Verbreitung der Anzeige des Vermieters gemäß dieser Klausel gibt dem Vermieter kein Recht Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Bilder und Videos
Bilder und Videos müssen für die von Ihnen beworbene Bürolösung relevant sein und dürfen keine anderen Texte, Firmennamen, Logos, URLs oder sonstige grafische Erweiterungen enthalten, die als allgemeines Firmenmarketing interpretiert werden können. Es ist auch nicht gestattet, systematisch Rahmen oder andere grafische Effekte in den Bildern der Anzeige zu verwenden, die zu einer Hervorhebung der Anzeige auf Kosten anderer Anzeigen in der Listenansicht führen.
Es ist nicht gestattet, ohne Zustimmung des Inserenten Bilder und Videos aus anderen Anzeigen zu übernehmen. Diese können urheberrechtlich geschützt sein.
Überprüfung und Kontrolle der Anzeige
Workaround behält sich das Recht vor, alle Anzeigen zu überprüfen und eine Anzeige abzulehnen oder zu entfernen, weil sie gegen die Vermieterbedingungen, allgemeinen Nutzungsbedingungen, Urheberrechte Dritter, andere gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Grundsätze und Werte von Workaround verstoßen. Workaround behält sich das Recht vor, Anzeigentext zu entfernen/zu ändern, wenn der Text gegen Anzeigeregeln verstößt.
Zufällige oder durch einen Hinweis initiiere Prüfungen werden kontinuierlich durchgeführt, um beispielsweise die Identität eines Benutzers zu überprüfen. Wer sich entschließt, sich einer solchen Prüfung zu entziehen, riskiert einen Ausschluss von der Nutzung des Dienstes.
Umgang mit Interessenbekundungen
Der Vermieter verpflichtet sich, auf Anfragen von Interessenten zu reagieren. Der Vermieter nimmt zur Kenntnis, dass die Weitergabe von Interessenten, die über die Plattform von Workaround Kontakt herstellen an einen anderen Vermieter oder Büromakler, zu einer dauerhaften Sperrung des Dienstes führen.
Vertrag mit dem Mieter
Der Vermieter verpflichtet sich, die Vermietung der vom Vermieter ausgeschriebenen Büroflächen korrekt zu vereinbaren. Der Vermieter kann alternativ für die Vermietung den Standardvertrag von Workaround nutzen.
Der Vermieter geht mit dem Mieter einen direkten Vertrag ein, wenn ein Objekt über die Plattform von Workaround vermittelt wird. Workaround tritt nur als Vermittler auf und kann nicht für Sachverhalte in der Mietverbindung verantwortlich gemacht werden, die zwischen dem Mieter und dem Vermieter entsteht.
Rückmeldung an Workaround
Der Vermieter verpflichtet sich, Workaround zu benachrichtigen, nachdem ein Mieter einen Vertrag mit dem Vermieter unterzeichnet hat. Workaround prüft regelmäßig eingehende Anfragen an Vermieter in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Adressbuchdienst. Senden Sie diese Informationen per E-Mail an info@workaround.io oder an den zuständigen Vermittler bei Workaround.
Der Vermieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtbenachrichtigung von Workaround über mit Mietern geschlossene Verträge und/oder die Nichterteilung von Informationen an Workaround über den Inhalt der abgeschlossenen Verträge sowie irreführende oder unvollständige Informationen über den Inhalt der Verträge des Vermieters mit potenziellen Mietern zur sofortigen Sperrung vom Dienst führen wird.
Der Vermieter muss Workaround innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Interessenbekundung benachrichtigen, wenn er selbst bereits Kontakt mit dem Unternehmen hat, welches Büros sucht. Geschieht dies nicht, wird Workaround eine Provision gezahlt, insofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Workaround hat bis zu sechs Monate nach Eingang der Interessenbekundung Anspruch auf eine Provision für einen unterzeichneten Vertrag.
Zahlungsmodell und Rechnungsstellung
Workaround hat je nach Angebot des Vermieters zwei unterschiedliche Zahlungsmodelle.
- Zahlung pro Interessent
- Für das Produkt „Arbeitsplätze“, das sich auf Lounge-Mitgliedschaft, Mitgliedschaft ohne Zugang zum eigenen Raum, flexible oder feste Arbeitsplätze bezieht, wird bei Kontakt mit dem Interessenten eine Gebühr entrichtet, da der Interessent über Workaround Interesse an den Arbetisplätzen des Vermieters zeigt. Die Gebühr beträgt 10 % des Wertes einer monatlichen Miete für den Arbeitsplatz. Meldet ein Interessent Interesse an zwei oder mehr Arbetisplätzen an, wird die Provision dennoch nur auf den Wert der monatlichen Miete für einen Arbeitsplatz berechnet.
- Vermittlungsgebühr
- Für die Produkte „Büroraum“ sowie „Bürolokal“ erhebt Workaround eine Servicegebühr, wenn ein Vermieter einen Vertrag mit einem Mieter abschließt, der über den Service vermittelt wird. Die Vermittlungsgebühr von Workaround beträgt 10 % der Jahresmiete, die der Vermieter von seinem Mieter verlangt oder alternativ fortlaufend 12,5 % der monatlichen Miete (siehe Alternative 2 unten). Die Jahresgesamtmiete bezieht sich auf den monatlichen Betrag, den der Mieter an den Vermieter * 12, einschließlich einer eventuellen Mitgliedsgebühr (ohne MwSt.) zahlt.
Bei einer Vermittlungsgebühr hat der Vermieter die Wahl zwischen zwei Zahlungsarten:
- Direktzahlung
- Eine einmalige Zahlung an Workaround in Höhe von 10 % einer Jahresmiete (ohne Rabatte) im Zusammenhang mit der Vertragsunterzeichnung durch den Mieter.
- Laufende Zahlung während der Mietdauer, jedoch nicht länger als zwölf Monate
- Bei einem laufenden Zahlungsmodell werden 12,5 % einer Monatsmiete (ohne Rabatte) so lange in Rechnung gestellt, wie der Mieter bleibt – maximal jedoch bis zu einem Jahr.
- Bei einem aktuellen Zahlungsmodell erfolgt die Rechnungsstellung vierteljährlich im Voraus und im Zusammenhang mit dem Einzug des Mieters. Der Mindestbetrag für eine Vermittlung beträgt somit 3/12 Teile einer Jahresmiete. Die Abrechnung wird eingestellt, wenn der Vermieter Workaround den Auszug des Mieters mitteilt. Ist der Mieter bereits ausgezogen und hat der Vermieter dies Workaround nicht mitgeteilt, wird die Abrechnung an dem Tag eingestellt, an dem Workaround die Auszugsinformationen vorliegen.
Für den Fall, dass eine Transaktion über Workaround vermittelt wird, jedoch an ein anderes Bürolösung, das dem Vermieter ebenfalls gehört oder über das er verfügt, ist Workaround berechtigt, für diese Vermittlung eine Servicegebühr zu erheben.
Der Vermieter ist verpflichtet, eine Kopie des eingegangenen Vertrags vorzulegen, um den Mietbetrag, der der Servicegebühr zugrunde liegt, nachzuweisen. Diese wird ausschließlich zum Zweck der Bestätigung der Vermittlungsgebühr von Workaround verwendet.
Wenn der Mieter während der ersten zwölf Monate ein Upgrade auf ein größeres Büro und/oder mehrere Mitgliedschaften bei Ihnen als Vermieter vornimmt, hat Workaround Anspruch auf eine Provision in Höhe der Miete für die zusätzlichen Räume/Mitgliedschaften, auf die der Mieter erweitert. Die Gebühr richtet sich danach, was der Mieter Ihnen als Vermieter in den ersten zwölf Monaten an Miete zahlt.
- Wenn Sie als Vermieter bei der Vermittlung des Mieters die Zahlungsoption Direktzahlung von 10 % einer Jahresmiete gewählt haben, hat Workaround in den ersten zwölf Monaten Anspruch auf eine zusätzliche Provision von 5 % bezogen auf die Miete der Ausweitung.
- Wenn Sie als Vermieter bei Vermittlung des Mieters die Zahlungsoption auf laufender vierteljährlicher Basis der Zahlung von 12,5 % der Monatsmiete gewählt haben, hat Workaround Anspruch auf 12,5 % zusätzliche Provision bezogen auf die Miete der Ausweitung während der ersten zwölf Monate.
Übertragung
Bei der Übertragung eines Mietvertrages an einen über Workaround vermittelten Mieter zahlen Sie als Inserent eine Provision in Höhe von 10 % einer Jahresmiete. Bei der Überweisung ist es nicht möglich, die laufende Zahlungsoption von Workaround auszuwählen.
Für den Fall, dass eine Überweisung nach Beginn der laufenden Zahlung erfolgt, kann der Inserent 10 % einer Jahresmiete zahlen, um die Zahlung an Workaround zu beenden. Dann werden ev. gezahlte Servicegebühren für die Vermittlung ab 10 % der Jahresmiete abgezogen.
Kündigung
Entscheidet sich der Mieter, den Vertrag vor Ablauf von zwölf Monaten zu kündigen, berechnet Workaround die gesamte laufende Quartalsgebühr (bei laufendem Zahlungsmodell) für das Quartal, in dem der Vermieter Workaround mitgeteilt hat, dass eine Kündigung/ein Umzug passieren wird. Siehe Sektion Zahlungsmodell und Rechnungsstellung .
Unabhängig davon, ob der Mieter innerhalb von drei Monaten auszieht, wird dem Vermieter das erste Quartal in Rechnung gestellt.
Um die laufende Zahlung zu kündigen, obliegt es dem Inserenten, eine schriftliche Kündigung des jeweiligen Mieters vorzulegen, beispielsweise durch Weiterleiten / Senden einer Kopie der E-Mail, in der der Mieter die Kündigung bestätigt, oder durch Beifügung einer Kündigungsvereinbarung.
Damit eine laufende Rechnungsstellung beendet wird, müssen Sie die oben genannten Informationen per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse senden: info@workaround.io .
Es liegt in der Verantwortung des Vermieters, Kündigungen unverzüglich an Workaround zu melden. Workaround erstattet gezahlte oder ausstehende Provisionen niemals, wenn ein Vermieter nachträglich mitteilt, dass ein Mieter seinen Vertrag gekündigt hat.
Workaround speichert personenbezogene Daten, die ggf. im Zusammenhang mit der Anzeigenschaltung des Vermieters in Übereinstimmung mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden.
Workaround befolgt stets die Regeln, die gemäß des Gesetzes über personenbezogene Daten (PuL) zum Schutz der Privatsphäre des Benutzers gelten.
Haftungsbeschränkung
Workaround kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn der Webdienst ausgefallen ist, oder Informationen oder Funktionen nicht wie erwartet funktioniert haben. Workaround kann auch nicht für Probleme oder Schäden verantwortlich gemacht werden, die aufgelistete Vermieter oder Mieter verursachen.
Workaround kann nicht für Schäden oder Verluste verantwortlich gemacht werden, die aufgrund einer Vereinbarung mit einem Mieter entstanden sind, der den Workaround-Service verwendet hat, um Büros zu finden.
Workaround ist nicht verantwortlich für Links von der Website zu externen Websiten oder für den Inhalt oder die Funktionalität externen Websiten.